BNK Wind

BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)

Der Einbau einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung kann die Auflagen des Genehmigungsbescheides des Windparks berühren und es ist vor dem Einbau mit einem Fachanwalt und der Genehmigungsbehörde zu klären, in welchem Umfang der Umbau des Windparks der Behörde angezeigt oder von ihr genehmigt werden muss.

Dieses ist nur ein Auszug aus den rechtlichen Rahmenbedingungen und es wird hierfür keinerlei Haftung übernommen, ferner ist weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit gesichert. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt ihres Vertrauens.