Auch einzelne Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100m üb. NN. müssen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein, es sei denn, sie fallen unter die von der Bundesnetzagentur spezifizierten Ausnahmen.
Auch einzelne Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100m üb. NN. müssen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein, es sei denn, sie fallen unter die von der Bundesnetzagentur spezifizierten Ausnahmen.