Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Am 30.04.2020 ist die aktuelle AVV vom 24.04.2020 durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat am 14.02.2020 beschlossen, dass die Transpondertechnik eingesetzt werden darf.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/985-pk.html?nn=4352766#top-53

Die Bundesratsdrucksache 15/20 steht hier zum Download bereit.

Die Bundesregierung hat die Neufassung der AVV am 08.01.2020 verabschiedet, sie wird nun dem Bundesrat vorgelegt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-regeln-bei-windraedern-1709956

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen wird momentan überarbeitet, nach Verabschiedung der Neuauflage werden hier Auszüge davon veröffentlicht.

Der Referentenentwurf ist vom 10.09.2019

Dieses ist nur ein Auszug aus den rechtlichen Rahmenbedingungen und es wird hierfür keinerlei Haftung übernommen, ferner ist weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit gesichert. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt ihres Vertrauens.