Muss eine standortbezogene Prüfung zwingend durch die benannte Stelle, welche die Baumusterprüfung des jeweiligen BNK-Systems durchgeführt hat, erfolgen?

Muss eine standortbezogene Prüfung zwingend durch die benannte Stelle, welche die Baumusterprüfung des jeweiligen BNK-Systems durchgeführt hat, erfolgen?

Nein, hierfür ist innerhalb der AVV und auch unter Betrachtung der zugrundeliegenden Logik einer Baumusterprüfung keinerlei Grundlage zu erkennen.